Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen RAUW ATS
Unsere allgemeinen Vertragsbedingungen, wiedergegeben auf der Rückseite unserer Angebote, Bestellungen, Lieferscheine und Rechnungen und auf jeden Fall wiedergegeben unter www.atsrauw.eu schließen die Anwendung der eventuell seitens des Kunden vorgesehenen Vertragsbedingungen aus.

Artikel 1 – Verbindlichkeit der Preise
Die Preise unserer Angebote sind für 40 Kalendertage gegen Preiserhöhungen garantiert, außer im Falle von Indexschwankungen von mehr als 5%, der Erhöhungen des Mehrwertsteuersatzes oder der Schaffung von neuen Besteuerungen zusammenhängend mit dem Auftrag.
Unsere Lieferungen und Leistungen beschränken sich auf die Angaben in unseren Angeboten. Alle zusätzlichen Arbeiten und Leistungen werden zusätzlich berechnet.

Artikel 2 – Erfüllungsort
Die Waren sind durch dem Kunden am Sitz unseres Unternehmens in Empfang zu nehmen. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftrag durch einen Subunternehmer unserer Wahl durchführen zu lassen.

Artikel 3 – Abholung der Fahrzeuge
Die Fahrzeuge sind in einer Frist von 8 Kalendertagen nach Beendigung der Reparatur oder nach Rechnungsdatum abzuholen. Im Moment der Abholung erfolgt auch die Risikoübertragung. Im Falle der Überschreitung der o.g. Frist sind wir berechtigt eine Standgebühr von 10,- € pro Tag + Mehrwertsteuer zu berechnen.
Im Falle der Nichtzahlung des Rechnungsbetrages ( ggf. inklusive Standgebühren ) sind wir berechtigt das Fahrzeug bis zur integralen Zahlung einzubehalten.

Artikel 4 – Fristen
Die unsererseits angegebenen Liefer- und Reparaturfristen sind ohne Gewähr. Eine eventuelle Überschreitung dieser Frist zieht weder die Annullierung des Vertrages noch ein Anrecht auf Schadensersatz nach sich. Im Falle höherer Gewalt haben wir das Recht, entweder den Auftrag schadensersatzlos rückgängig zu machen oder dessen Ausführung auszusetzen. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Mobilisierung, militärische oder zivile Beschlagnahmung, Aufstände, Transportunterbrechungen von mehr als 2 Kalendertagen, Materialmangel, Streikaussperrung, schwerer Unfall, Feuer, Explosionen oder ähnliches.
Im Falle der Mangelbehebung innerhalb der o.g. Fristen verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht. Lediglich hinsichtlich ausgetauschter Originalersatzteile beginnt die Gewährleistungsfrist von 12 Monaten neu.

Artikel 5 – Leihwagen
Bei Beistellung eines Leihwagens verpflichtet sich der Kunde zur schadlosen Rückerstattung und nimmt zur Kenntnis, dass der Leihwagen nicht Kaskoversichert ist.

Artikel 6 – Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind spätestens im Moment der Abholung des Fahrzeuges fällig. Wir haben das Recht im Falle eines Zahlungsrückstandes die gesetzlichen Zinsen zu verlangen und 15 Tage ab Versand einer fruchtlosverbliebenen Inverzugsetzung einen Zinssatz in Höhe von 15% anzuwenden. Im Falle der Nichtzahlung nach Inverzugsetzung sind wir berechtigt zudem einen 15%-ige Entschädigung zu verlangen, berechnet auf den Rechnungsaußenstand. Dieser Betrag beträgt jedoch minimal 25,00 €.

Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt
Grundsätzlich bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum bis zur integralen Rechnungsbegleichung.

Artikel 8 – Reklamationen
Der Kunde hat Beanstandungen an der Ware und an den Reparaturleistungen zwingend binnen 8 Tage ab Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Im Falle von Reklamationen innerhalb der im Artikel 9 beschriebenen Garantieleistungen, ist der Kunde verspflichtet unmittelbar nach Feststellung des Mangels uns unmittelbar zu benachrichtigen und das Fahrzeug nicht weiter zu benutzen bis Begutachtung unsererseits. Der Kunde ist insbesondere in diesem Sinne an eine Schadensminderungspflicht gebunden.

Artikel 9 – Garantien
Wir können in keinem Fall für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich aus einer unsachgemäßen Benutzung des Fahrzeuges (insbesondere Missachtung der Ladegewichtsgrenzen, falsche Handhabung des Fahrzeuges oder ähnliches) ergeben. Der Kunde hat bei Übernahme des Fahrzeuges alle sachdienlichen Gebrauchsanweisungen und Bedienungsanleitungen erhalten und letztere genauestens zu respektieren.
Für Neufahrzeuge wird eine einjährige Funktionalitätsgarantie übernommen.
Diese Funktionalitätsgarantie beschränkt sich auf die essentiellen Funktionstüchtigkeiten des Fahrzeuges und schließt eine Gewährleistung für Verschleißteile aus.
Bei Reparaturen außerhalb der o.a. Garantiefrist übernehmen wir keine Funktionalitätsgarantie. Wir führen die Reparaturen nach bestem Wissen und Gewissen aus, jedoch ohne Resultatsverpflichtung.
Jedwede Garantie ist ausgeschlossen ab dem Moment wo der Kunde das Fahrzeug bei einer anderen Reparaturwerkstatt hat warten oder reparieren lassen.

Artikel 10
Im Streitfall sind allein die Gerichte des Bezirks Eupen-Belgien zuständig. Ausschließlich ist belgisches Recht anwendbar.